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Weitere Internetseiten für weitere Informationen

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

www.patienten-information.de


Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IGWiG)
www.gesundheitsinformation.de

 

Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrum
www.krebsinformationsdienst.de

 

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Psychenet-Netz psychische Geesundheit
www.psychenet.de

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
www.bzga.de

 

Patientenuniversität an der Medizinischen Hoochschule Hannover

www.patienten-universitaet.de

 

 


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mRNA-Impfstoff Aufklärungsbogen.pdf
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mRNA-Impfstoff Einwilligung:Anamnese.pdf
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Wer sollte wann mit welcher Vakzine geimpft werden?

Im Einzelnen empfiehlt die STIKO (grundsätzlich ändert sich bezüglich der Indikation der dritten und vierten Impfung nichts):

  • Eine erste Auffrischimpfung (3. Impfung) wird allen Personen ab 12 Jahren grundsätzlich empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff und in der Regel sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können ab 12 Jahren die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer verimpft werden („Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“). Ab 30 Jahren kann auch die angepasste Vakzine von Moderna verimpft werden („Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“).

  • Eine zweite Auffrischimpfung (4. Impfung) mit einer angepassten Vakzine wird sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) empfohlen für: 1. Personen über 60 Jahren, 2. Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 infolge einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz), 3. medizinisches Fachpersonal, 4. Pflegeheimbewohner, 4. Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

  • Eine dritte Auffrischimpfung (5. Impfung) kann nach ärztlichem Ermessen bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein. Auch hier gilt der Mindestabstand von sechs Monaten.

  • Bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (beispielsweise Immunsuppression, siehe Seite 9 21. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung), sollte weiter die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Nach Einschätzung des Expertengremiums profitieren insbesondere Menschen, die sich im Zuge der Omikron-Welle seit Ende 2021 nicht mit Sars-CoV-2 angesteckt haben, von einer Auffrischung mit einem fortentwickelten Impfstoff. Wer aber kürzlich bereits gemäß der bisherigen Empfehlung eine Auffrischimpfung mit den herkömmlichen Präparaten erhalten habe, benötige “keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff”.